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Grußwort:



Grußwort des Ortsvorstehers

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite,

am 23. August 1258 wurde Steinbach auf Bitten des Markgrafen Rudolph I. von Baden durch König Richard von Cornwall das Stadtrecht und das Recht, jeden Mittwoch einen Wochenmarkt abzuhalten, verliehen. In 80 Artikeln wurden die Rechte und Pflichten geregelt. Festgesetzt waren darin u.a. die Zölle, die Abgaben, das bürgerliche Recht, das Schuldrecht, das Strafrecht und das Erb- und Familienrecht. Steinbach blühte durch die Stadtrechtsverleihung auf. Die Stadtmauer (bis heute sehr gut erhalten) wurde errichtet und ein Graben gezogen. Das obere und untere Tor ermöglichten den Einlass in das Städtchen.

Mit diesem kurzen historischen Abriss begrüße ich Sie herzlich auf unserer Homepage und freue mich, dass Sie sich über unser Jubiläumsjahr „750 Jahre Stadtrecht Steinbach“ informieren! Wir haben Ihnen auf diesen Seiten wichtige Daten und Fakten rund um das Jubiläum zusammengestellt und werden die Informationen regelmäßig aktualisieren.

Das sehr seltene und für das Baden-Badener Rebland sowie die gesamte Region historisch überaus bedeutsame Stadtrechtsjubiläum soll 2008 mit mehreren Veranstaltungen gebührend gefeiert werden. Die Mittelalterlichen Winzertage von 6.-8. Juni, die 2008 bereits zum
30. Mal stattfinden, sind - neben dem offiziellen Festakt am 18. April – ein Schwerpunkt der Jubiläumsfeierlichkeiten.

Zu allen Veranstaltungen 2008 im Zeichen des Stadtrechtsjubiläums lade ich Sie herzlich ein! Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mit Ihrem Besuch die großen Anstrengungen der örtlichen Vereine, Gruppen und Institutionen sowie der Gastronomie und der Geschäftswelt honorieren würden! Sie alle wollen, wie auch die Ortsverwaltung Rebland, ein guter Gastgeber sein.

Ich bedanke mich bei unseren Sponsoren sowie bei allen Personen und Institutionen, die bei der Vorbereitung des Jubiläumsjahres mitgewirkt haben und sich bei den einzelnen Veranstaltungen einbringen, sehr herzlich!

Ulrich Hildner
Ortsvorsteher


 


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